Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst streitige Angelegenheiten in Bezug auf Geld- und Wertpapieranlagen, Kredit- und Darlehensverträgen sowie Geschäftsbeziehungen zu Banken und Sparkassen. Zu den Kernbereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts gehören die Kreditgeschäfte der Kreditinstitute, das Wertpapierrecht und das Kapitalmarktrecht.

Das Kreditgeschäft der Kreditinstitute umfasst insbesondere rechtliche Auseinandersetzungen rund um Geldanlagen und Kreditvergaben zwischen Verbrauchern und Banken. Auf diesem Kompetenzfeld berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Verena Schmidt Sie mit ihren hohen fachlichen Kenntnissen als Verbraucher und Unternehmer.

Die Tätigkeiten der Anwaltskanzlei Schmidt umfasst unter anderem streitige Angelegenheiten rund um Kreditverträge, insbesondere den Widerruf alter Kreditverträge, sowie Streitigkeiten um den Anspruch einer Vorfälligkeitsentschädigung oder einer Nichtabnahmeentschädigung. Die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von fehlerhafter Anlageberatung gehört ebenfalls zum fachlichen Repertoire. Zudem sind Sie bei Fragen rund um berechtigte oder nichtberechtigte Kontoentgelte/Kontogebühren hier an der richtigen Stelle.

Sollten Sie eine Angelegenheit in diesem Rechtsgebiet haben, sind Sie bei Rechtsanwältin Verena Schmidt in guten Händen. Profitieren Sie von einer hohen fachlichen Qualifikation durch eine vertiefte universitäre Bildung. Die Anwaltskanzlei Schmidt berät kompetent und praxisnah.

 

Anwaltskanzlei Schmidt, Klosterhof 1, 89597 Munderkingen
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